Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid bekomme?

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Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid bekomme?

Zuletzt aktualisiert am 11.07.2016 von RA Neugebauer.

Achtung, es läuft eine zweiwöchige Frist, die mit dem Zustelldatum (gelber Umschlag) zu laufen beginnt. Nach Fristablauf tritt Rechtsraft ein und die Wiedereinsetzung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Setzen Sie sich deshalb unverzüglich mit ihrem Rechtsanwalt in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise und die Kosten zu klären. Grundsätzlich können Sie auch selbst Einspruch einlegen. Es kommt dann in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung.

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