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Einige wichtige Fragen kann ich bereits hier beantworten

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FAQ - Fragen und Antworten

Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?

Bitte sichern sie zunächst den Unfallbereich ab und sprechen Sie mögliche Zeugen darauf an, ob sie den Unfall beobachtet haben. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner ihre persönlichen Daten und Versicherungen aus. Am besten machen Sie ein paar Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge. Sollte jemand verletzt sein, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie einen Krankenwagen sowie die Polizei. In jedem Fall empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten.

 

Was ist, wenn der Gegner unberechtigte Ansprüche gegen mich geltend macht?

Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ausschließlich ihr Haftpflichtversicherer zuständig, nicht der Rechtsschutz. Dies ist vertraglich so vereinbart. Macht also der Unfallgegner unberechtigte Ansprüche gegen sie geltend, obwohl entweder gar kein Schaden entstanden ist, oder ihr Gegner alleine schuld ist, melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung. Bitte weisen Sie dabei ausdrücklich auf den entsprechenden Sachverhalt hin.

Reicht eine Nachricht an der Windschutzscheibe, wenn kein Gegner da ist?

Nein! Grundsätzlich besteht zunächst in die Wartepflicht. Diese dauert je nach Witterung und Umständen zwischen 15 Minuten und mehr als einer Stunde. Wenn man nicht mehr warten kann, muss man direkt zur nächsten Polizeiwache fahren und dort den Unfall melden.

Muss ich gegenüber der Polizei Angaben machen?

Der Polizei müssen nur die Personalien angegeben werden. Sollten sich die Ermittlungen oder auch nur ein Verdacht gegen Sie richten ist es dringend ratsam, zunächst keinerlei Angaben zur Sache zu machen und sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Alle Angaben, die Sie auch ungefragt machen, werden gegen Sie verwendet werden. Eine Stellungnahme kann jederzeit auch später erfolgen, und ist erst ratsam, wenn man den genauen Vorwurf und die Ermittlungsakte kennt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid bekomme?

Achtung, es läuft eine zweiwöchige Frist, die mit dem Zustelldatum (gelber Umschlag) zu laufen beginnt. Nach Fristablauf tritt Rechtsraft ein und die Wiedereinsetzung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Setzen Sie sich deshalb unverzüglich mit ihrem Rechtsanwalt in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise und die Kosten zu klären. Grundsätzlich können Sie auch selbst Einspruch einlegen. Es kommt dann in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung.