Führerschein

Die Mobilität ist ein Teil unserer Freiheit

Die Autofahrer-Karriere beginnt für die meisten Menschen mit dem 18. Lebensjahr, bzw. bereits etwas früher mit dem begleiteten Fahren. Dann erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Der Fahrerlaubnisinhaber den Führerschein, eine kleine Karte im Scheckkartenformat, mit dem sich bei Kontrollen ausgewiesen wird. Bei dieser ersten Erteilung der Fahrerlaubnis spielt anwaltliche Hilfe nicht so oft eine Rolle. Vielleicht mag es einmal Streit mit dem Fahrprüfer darüber geben, ob er Prüfling zu Recht oder zu Unrecht hat durchfallen lassen.

Wichtig: Ein solcher Streit geht aber meistens ergebnislos aus, weil Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt überprüfbar oder angreifbar sind.

Bereits in den ersten 2 Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald sich der Führerschein- neuling ordnungswidrig verhält. Wenn diese in der Probezeit began- gen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen, geht es darum, dass ein Nachschulungskurs (Aufbauseminar) absolviert werden muss. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als 60 Euro, insbesondere bei überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtver- stößen oder Fehlern beim Überholen; natürlich auch Fahren mit mehr als 0,5 Promille.

Wichtig: Wenn der Probeführerschein bedroht ist, können wir bereits im Straf- oder Bußgeldverfahren darauf hinwirken, das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Bei geringer Schuld im Strafverfahren ist dies gegen eine Geldauflage möglich, bei Bußgeldverfahren durch Reduzierung der Geldbuße unter 60 Euro. Ziel ist, dass Sie keine Punkte in Flensburg eingetragen bekommen.

Wichtig: Wenn in Flensburg nichts eingetragen wird, müssen Sie in der Regel auch nicht zum Aufbauseminar.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Eine viel weitreichendere Bedeutung hat die Verteidigung bei Alkohol- beziehungsweise Drogendelikten. Hier droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei Alkoholdelikten entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn Fahrunfähigkeit vorgelegen hat. Dort unterscheidet man zwischen relativer Fahruntüchtigkeit und absoluter Fahruntüchtigkeit. Relative Fahruntüchtigkeit kann schon ab 0,3 Promille vorliegen, also nach dem Genuss eines großen Glases Bier in einer Stunde, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzugekommen sind, zum Beispiel Schlangenlinienfahren, überhöhte Geschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß oder ähnliches. Dann kann man schon nach dem Genuss eines einzigen Glases Bier die Fahrerlaubnis zu verlieren. Je näher der festgestellte Alkohol an die Grenze der absoluten Fahrunfähigkeit von 1,1 Promille gerät, umso geringer sind die Anforderungen an diese alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Bei 1,0 Promille Blutalkoholgehalt reicht also vielleicht schon ein kleiner Schlenker, um die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Ab 1,1 Promille liegt in jedem Falle absolute Fahrunfähigkeit vor. Die Fahrerlaubnis wird dann vom Gericht entzogen und die Führerscheinstelle angewiesen, dem Beschuldigten vor Ablauf einer Frist, in der Regel nicht unter 10 - 12 Monaten, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Es muss aber nicht immer das Strafgericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis aussprechen. Dies kann auch die Führerscheinstelle tun. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Diese Regel gilt also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und streng genommen sogar für Fußgänger. Dann folgert die Führerscheinstelle hieraus eine gewisse Alkoholgewöhnung sowie einen leichtfertigen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr und ordnet an, zu überprüfen, ob die Fahreignung noch besteht.

Das gleiche passiert, wenn ein Autofahrer mit Drogen im Straßenverkehr angetroffen wird. Da die Polizei inzwischen sehr genau darauf achtet, passiert das sehr häufig. Dem Drogenkonsumenten drohen dann nicht nur eine Geldbuße und ein Fahrverbot, sondern die Polizei meldet einen solchen Vorfall immer sofort an die Führerscheinstelle. Die ordnet sofort die Überprüfung der Fahreignung an.

An dieser Stelle ist anwaltliche Hilfe aus verschiedenen Gründen geboten. Zum einen geht es um die Frage, ob tatsächlich ein Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille vorlag, oder ob dieser möglicherweise doch leicht darunter lag. Wer zum Beispiel nur als Radfahrer mit Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat, besitzt die Chance, dass das Verfahren wiederum - gegebenfalls unter Geldauflage - eingestellt wird. Hier erfolgt keine Meldung nach Flensburg, die Führerscheinstelle erfährt nichts vom Delikt: Eine typische Aufgabe für einen Verkehrsanwalt.

Bei den Drogenkonsumenten, insbesondere von sogenannten »weichen Drogen«, geht es darum, ob der festgestellte Wert die Relevanzschwelle überschritten hat. Dazu bedarf es sehr viel Spezialkenntnis. Selbst wenn die Schwelle überschritten ist, geht es um die Frage, ob der Drogenkonsument dieses Rauschgift regelmäßig zu sich nimmt oder nur gelegentlich. Dort unterscheidet das Gesetz nämlich sehr genau: Wer regelmäßig Drogen wie Haschisch oder auch harte Drogen konsumiert, ist in aller Regel »ohne Wenn und Aber« zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Er verliert die Fahrerlaubnis also stets sofort.

Wenn jemand nur gelegentlich Haschisch konsumiert, muss er nachweisen, dass Konsum und Fahren voneinander getrennt werden. Hier können wir tätig werden, indem wir zunächst einmal versuchen, mit der Führerscheinstelle Vergünstigungen für Sie auszuhandeln beziehungsweise Ihnen die nötige Zeit zu verschaffen, um an einer verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme teilzunehmen. Diese hat ein besonderen Stellenwert.

Wichtig: Wer heutzutage glaubt, ohne eine verkehrspsychologische Schulung die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund auch »Idiotentest« genannt) zu bestehen, der irrt gewaltig. Wir vermitteln Sie nur an seriöse Nachschulungsinstitute.

Diese Nachschulungstherapeuten brauchen aber Zeit, den Probanden entsprechend zu schulen. Wir werden daher versuchen, bei der Führerscheinstelle Aufschub hinsichtlich der MPU zu erreichen.

Die Macht der Führerscheinstellen

Stets dann, wenn die Führerscheinstelle - aus welchem Grunde auch immer - Zweifel anmeldet, ob ein Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr körperlich oder charakterlich geeignet ist, ordnet sie an, dass der Autofahrer diese Zweifel ausräumen muss. Das ist bei Alkohol- und Drogenkonsum der Fall, aber auch bei Alterserscheinungen, Krankheiten und Gebrechen, fehlenden Gliedmaßen und dergleichen. Auch wenn es um charakterliche Eignungsmängel geht, wird stets die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Wichtig: Jeder, der mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr auffällig wird oder ein stattliches Punktekonto angesammelt hat, sollte von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um genug Zeit für ein MPU-Gutachten auszuhandeln.

Wurde die Fahrerlaubnis vollständig entzogen, zum Beispiel weil ein Autofahrer infolge Alkohols absolut fahrunfähig war, er harte Drogen konsumiert hat oder mehr als 8 Punkte hatte, dann muss er - gegebenfalls nach Ablauf einer vom Gericht oder durch das Gesetz gegebenen Sperrfrist - die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Dies geschieht bei der Führerscheinstelle.

Diese macht in Fällen dieser Art in der Regel jedoch erhebliche Auflagen und ordnet oft an, ein MPU-Gutachten beizubringen. Dies geschieht zum Beispiel bei Alkoholtätern grundsätzlich dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat 1,6 Promille Alkohol und mehr im Blut hatten oder Wiederholungstäter waren. Auch die Kombination zwischen Alkohol- und Drogendelikt, zu vielen Punkten in Flensburg und altersbedingten Auffälligkeiten kann dazu führen, dass nur mit einem MPU-Gutachten die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.

Wichtig: Der rechtliche Laie unterschätzt die Bedeutung und die Macht der Führerscheinstellen in der Regel kolossal.

Der Führerschein eines Autofahrers ist heutzutage stets akut bedroht. Ein Siebzigjähriger, der bei Rot über die Ampel fährt, kann bereits von der Führerscheinstelle mit der Anordnung einer MPU konfrontiert werden. Selbst harmlose Alkohol- oder Drogenverstöße als Fußgänger oder Radfahrer führen zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle.

Wichtig: Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob ein Delikt führerscheinrechtlich unproblematisch ist oder ob Gefahren drohen.

Auch die Fahrerlaubnis, die wiedererteilt wurde, ist latent bedroht. Wer sich nach einem Entzug einer Fahrerlaubnis neue Punkte in Flensburg leistet, sieht sich schon wieder dem Fahrerlaubnisüberprüfungsverfahren seitens der Fahrerlaubnisbehörde ausgesetzt. Es kann erneut eine MPU angeordnet werden. Kleinste Fehler im Straßenverkehr führen oft wieder zum sofortigen Verlust der Fahrerlaubnis.

Wann droht Fahrverbot?

Was ist nun der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis, dem Führerscheinverlust und dem Fahrverbot?

Die Fahrerlaubnis ist ein Akt der Verwaltung: Dem Bürger wird die Erlaubnis erteilt, auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Dies ist grundsätzlich verboten und bedarf der ausdrückli- chen Erlaubnis des Staates. Damit diese Erlaubnis immer dokumentiert werden kann, erhält der Fahrerlaubnisinhaber einen Führerschein. Wer also seinen Führerschein verliert oder wem er gestohlen wird, hat unverändert seine Fahrerlaubnis und kann sich deshalb einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Wer aber die Fahrerlaubnis verliert, weil sie ihm durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, dem nützt der Führerschein im Portemonnaie gar nichts mehr, weil dieses Stück Papier damit wertlos geworden ist.

Wenn ein Autofahrer jedoch wegen Straf- oder Bußgeldsachen ein Fahrverbot auferlegt bekommt, dann bedeutet das, dass seine Fahrerlaubnis unverändert besteht, er hiervon jedoch lediglich für die Dauer des Fahrverbotes keinen Gebrauch machen darf.

Wer ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, macht sich wegen »Fahrens ohne Fahrerlaubnis« strafbar. Ihm wird die Fahrerlaubnis möglicherweise allein schon aus diesem Grund erneut entzogen beziehungsweise die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird deutlich verlängert.

Wichtig: Es ist heutzutage nahezu ausgeschlossen, dass sich der Laie durch dieses Wirrwarr führerscheinrechtlicher Vorschriften durchfinden kann. Jeder Autofahrer sollte daher über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen und unbedingt die Hilfe eines Verkehrsanwaltes in Anspruch nehmen, wenn es um Straßenverkehrsdelikte geht.

Wer auf diesem Gebiet schon am Anfang Fehler macht, kommt unter Umständen später schwer wieder »auf die Beine« beziehungsweise auf die Straße. Wenn der Verkehrsanwalt zu spät eingeschaltet wird, wird es für ihn außerordentlich schwer, dem Mandanten erfolgreich zu helfen. Eine vorbeugende anwaltliche Beratung hilft, schwere Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden.